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Das Meer ist Gemeingut, der Strand bis zu einem zweifellos in einer Verordnung festgelegten Abstand von der Flutlinie ebenso, aber direkt dahinter können Privatgrundstücke liegen. Aus diesem Grund steht entlang des Highway 1 oftmals der Strandzugang extra auf Schildern dort erwähnt, wo zwischen zwei Anwesen eine öffentliche Strasse sich zum blockierten Gemeingut abwärts schlängelt. Man mag sich über diese Unterhöhlung der Gemeinfreiheit empören, umgekehrt aber hat natürlich die Blockade auch ihr Gutes – indem nämlich nicht überall Horden von Urlaubern Bierdosen und Plastikflaschen im Sand zurücklassen und die Hottentottenfeige in Grund und Boden walzen, sondern eben nur an den öffentlichen Stränden. Der Rest liegt privat und in Frieden,

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